Stornierung von Flugreise trotz vorheriger Zusicherung

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matteus
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Stornierung von Flugreise trotz vorheriger Zusicherung

Beitrag von matteus »

Hallo, folgender Sachverhalt:
Ich habe vorherige Woche eine Flugreise für einen günstigen Preis über ein Reisebüro gebucht ...Da der Preis scheinbar ein Sonderangebot seitens der Airline war, habe ich nach der Buchung mit dem Reisebüro geschrieben und nach einer Bestätigung gefragt, ob die Tickets erfolgreich zu dem Preis gebucht werden konnten.
Nach 2 Tage erhielt ich am Sonntag per E-Mail die Antwort, dass meine Flugtickets erfolgreich zu dem angegebenen Preis ausgestellt werden. Das hat man mir ausdrücklich auf meine Nachfrage hin bestätigt. Zudem habe ich eine finale Rechnung erhalten, alles wunderbar bis dahin. Auf der Seite checkmyflight habe ich meine Buchung auch einsehen können, alle Flüge waren "Bestätigt".
Jetzt habe ich gestern, knapp eine Woche später eine E-Mail von dem Reisebüro erhalten, dass sie die Buchung absagen, mit der Begründung, dass Air F. (über die die Reise läuft) die Preise vom Markt genommen haben und die Tickets nun doppelt so teuer wären.
Ich fühle mich jetzt unrechtmäßig behandeln und irgendwie betrogen, da ich extra ausdrücklich und deutlich angefragt habe, ob alles klappt und man mir das schriftlich zugesichert hat.
Darf das Reisebüro die Reise trotz schriftlicher Zusicherung einfach trotzdem Absagen? Lohnt es sich hier eventuell auch einen Anwalt zu nehmen?
Viele Grüße

hunnas
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Re: Stornierung von Flugreise trotz vorheriger Zusicherung

Beitrag von hunnas »

Dir war bzw. ist hoffentlich klar, dass ein solcher Flug normalerweise mindestens 1000 Euro mehr kosten würde. Es sind also wohl Tickets als "last-minute" Angebote zu besonderen Bedingungen verkauft worden. Da wäre es nun wichtig (gewesen), diese genauen Buchungsbedingungen zu kennen, die der Buchung zugrunde lagen. In denen könnte ein nachträgliches Stornierungsrecht der airline vermerkt sein. das Reisebüro wird sich in dem Fall wohl nur als Vermittler deklarieren, der für eine Absage nicht hafte. Da die Reise u.U. nach französischem Reiseverkehrsrecht gebucht wurde, könnte dies die Sache auch erschweren. Ich rate hier im Hinblick auf die hohen Gerichts- und Rechtsanwaltskosten von einer gerichtlichen Vorgehensweise ab (vorausgesetzt Du hast den Reisepreis noch nicht gezahlt bzw. wieder zurück erhalten). Weitere Infos kann man hier finden:
http://reise-recht-wiki.de/

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