Flugverspätung

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Lyonurlauber
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Flugverspätung

Beitrag von Lyonurlauber »

Hallo liebes Forum: Und zwar habe ich mal eine Frage an euch. Wir haben letztens bei Facebook eine Anzeige gesehen, dass man sich bei Flugverspätungen Geld zurückholen kann. Wenn der Flug so und so lange Verspätung hatte, bekommt man einen dreistelligen Eurobetrag zurück. Je nachdem, wie lang der Flug war: https://www.refund.me/de/flugverspaetung/
Das "Problem" bei uns ist allerdings: Unser Flug nach Paris ist schon ca. ein Jahr her. Was meint ihr, bekommen wir da trotzdem Geld? Oder ist das moralisch blöd?

ludo
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Re: Flugverspätung

Beitrag von ludo »

Lyonurlauber hat geschrieben:Das "Problem" bei uns ist allerdings: Unser Flug nach Paris ist schon ca. ein Jahr her. Was meint ihr, bekommen wir da trotzdem Geld? Oder ist das moralisch blöd?
Also nach 1 Jahr  ! Halte ich für sehr unwahrscheinlich ! Mit welcher Fluggesellschaft war den der Flug ?


ludo
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Re: Flugverspätung

Beitrag von ludo »

Auf der Internetseite von Airfrance sind dazu klare Erklärungen ! Falls dein Flug mehr als 3 Stunden Verspätung hatte könntest Du evtl. bis zu 250€ herausschlagen. Natürlich nur wenn sie Super-Kulant sind nach 1 Jahr ?
Hier der Text
2. VERSPÄTUNGEN

2.1 BETREUUNGSLEISTUNGEN BEI EINER VERSPÄTUNG
Bei einer Verspätung des Abflugs gegenüber der planmäßigen Abflugzeit von 2 Stunden werden Ihnen die folgenden Betreuungsleistungen kostenlos gewährt:
eine Mahlzeit oder ein Imbiss und/oder ein Getränk in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit,
Hotelunterbringung (einschließlich Beförderung zwischen dem Flughafen und der Unterbringung), falls ein Aufenthalt notwendig ist,
eine Prepaid-Telefonkarte (oder auf Anfrage die Erstattung von zwei Telefongesprächen (jeweils maximal 5 Minuten) oder zwei Telefaxen oder E-Mails),
außer, wenn der Abflug durch diese Betreuungsleistungen noch weiter verzögert würde.
Wenn Ihr Flug mindestens 5 Stunden verspätet ist und Sie Ihre Reise nicht fortsetzen möchten, haben Sie das Recht, sich die Kosten für den Flugschein für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten zu lassen, bzw. sich die Kosten für bereits zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten zu lassen, ggf. in Verbindung mit der Rückbeförderung zu dem auf dem Ticket angegebenen Ausgangspunkt.
2.2 AUSGLEICHSLEISTUNGEN BEI VERSPÄTUNGEN
Bei einer Verzögerung der Ankunftszeit von mindestens 3 Stunden wird Ihnen eine Ausgleichszahlung per Scheck oder Banküberweisung, oder mit Ihrer Zustimmung, in Form eines Gutscheins gewährt, sofern die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich bei Ergreifen aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden hätten lassen.

Die Ausgleichsleistung erfolgt nicht am Flughafen und muss beim Kundendienst beantragt werden (siehe Absatz 5).

Wert des Reisegutscheins (nicht erstattungsfähig)
- A - Flüge bis 1 500 km: 350 EUR*
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 500 EUR *
- C - Flüge über 3 500 km außerhalb der EU mit einer Verspätung von über
4 Stunden: 800 EUR*

Höhe der Ausgleichsleistung
- A - Flüge bis 1 500 km: 250 EUR *
- B - Innereuropäische Flüge über 1 500 km und alle anderen Flüge zwischen 1 500
und 3 500 km: 400 EUR*
- C - Flüge über 3 500 km außerhalb der EU mit einer Verspätung von über 4 Stunden: 600 EUR*
* Bei Flügen über 3 500 km können die Zahlungshöhen des Gutscheins/der Ausgleichsleistung um 50 % reduziert werden, wenn die Ankunftszeit des verspäteten Fluges zwischen 3 und 4 Stunden nach seiner planmäßigen Ankunftszeit liegt.
http://www.airfrance.de/DE/de/common/gu ... sation.htm
5. ERSTATTUNGS- UND ENTSCHÄDIGUNGSANTRÄGE,
DIVERSE ANLIEGEN

Wenn
Ihr Flug annulliert wurde oder
mindestens 5 Stunden Verspätung hat oder
Sie unfreiwillig von der Beförderung ausgeschlossen wurden
und Ihre Reise nicht fortsetzen möchten, können Sie sich wie in diesem Dokument angegeben, die Kosten für nicht zurückgelegte Reiseabschnitte oder bereits zurückgelegte Reiseabschnitte erstatten lassen. Wenden Sie sich dazu an den Kundendienst in Ihrer Nähe. Sie finden die Kontaktangaben unter www.airfrance.com 

Wenn Sie für Ihr Anliegen (Erstattungsantrag, Reklamation bezüglich einer Erstattung usw.) mit AIR FRANCE/KLM in Kontakt bleiben möchten, wenden Sie sich bitte vorzugsweise per E-Mail an den AIR FRANCE/KLM Kundedienst in Ihrer Nähe. 

Mantra
Beiträge: 2
Registriert: 15. Jun 2019 13:02
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Re: Flugverspätung

Beitrag von Mantra »

Hallo, ich hatte auch eine Erfahrung mit verspätetem Flug. Und ich bekam Hilfe durch eine Agentur namens Aviclaim. Auf ihrer Website habe ich gelesen, dass sie eine Flugverspätung Entschädigung erhalten können, wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat und dies in den letzten drei Jahren passiert ist.
Als sich mein Flug nach Madrid um 4 Stunden verspätete fand ich sie und beantragte sie. Sie kontaktierten mich einige Monate später und ich bekam mein Geld auf meinem Paypal-Konto.
Ich empfehle dir, einen Blick auf die Website zu werfen und weitere Informationen zu erhalten.

Grüß

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